Wohnflächenberechnung mit 3D-Aufmaß
Wenn keine aktuellen oder geeigneten Pläne vorhanden sind, erfassen wir den tatsächlichen Bestand vor Ort und erstellen daraus Grundriss und WoFlV-Auswertung.
Präzises Aufmaß, bemaßter Grundriss und raumweise Wohnflächenberechnung aus einer Hand. Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden transparent nach der Wohnflächenverordnung berücksichtigt – klar dokumentiert für Eigentümer, Vermietung, Verkauf und Finanzierung.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen einer Wohnung als Wohnfläche zählen und wie besondere Bereiche angerechnet werden. Grundlage sind die tatsächlichen Grundflächen – ergänzt um Regeln für Dachschrägen, Balkone, Terrassen und weitere Besonderheiten.
Wenn belastbare Flächenangaben für Exposé, Vertrag oder Unterlagen benötigt werden.
Wenn aktuelle Grundrisse und nachvollziehbare Flächen für Objekt- oder Finanzierungsunterlagen erforderlich sind.
Bei fehlenden oder veralteten Plänen, Umbauten, Sanierungen oder Abweichungen zwischen Unterlagen und tatsächlichem Zustand.
Nicht jedes Projekt benötigt denselben Ablauf. Entscheidend ist, wie aktuell und verlässlich Ihre vorhandenen Unterlagen sind.
Wenn keine aktuellen oder geeigneten Pläne vorhanden sind, erfassen wir den tatsächlichen Bestand vor Ort und erstellen daraus Grundriss und WoFlV-Auswertung.
Wenn aktuelle und maßhaltige Grundrisse vorliegen, kann die Wohnflächenberechnung direkt auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgen. Bei veralteten oder unklaren Planständen empfehlen wir ein Vor-Ort-Aufmaß.
Sie sind unsicher, ob die angegebene Wohnfläche zum tatsächlichen Bestand passt? Wir gleichen Unterlagen und Bestand ab und ermitteln die Wohnfläche nach WoFlV nachvollziehbar neu.
Aktueller Bestand statt alter Planstände – mit moderner 3D-Scanner-Technik für eine schnelle und vollständige Erfassung.
Grundfläche, Faktor und anrechenbare Wohnfläche werden je Raum nachvollziehbar ausgewiesen.
Bemaßter Grundriss und Flächenaufstellung als PDF; DWG/DXF optional.
Raummaße, Wandverläufe, Nischen sowie relevante Türen und Fenster werden im Bestand erfasst.
Lichte Höhen und Bereiche unter Dachschrägen werden dort aufgenommen, wo sie für die Anrechnung relevant sind.
Balkone, Terrassen und weitere bauliche Besonderheiten werden getrennt dokumentiert und anschließend korrekt berücksichtigt.
Flächen mit ausreichender lichter Höhe werden vollständig angerechnet.
Typisch bei Dachschrägen: diese Bereiche zählen zur Hälfte.
Bereiche mit weniger als 1,00 m lichter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.
In der Regel 25 %, je nach Qualität und Umständen bis höchstens 50 %.
Die WoFlV wird typischerweise verwendet, wenn die anrechenbare Wohnfläche einer Wohnung oder eines Wohngebäudes ermittelt werden soll. Die DIN 277 dient dagegen der systematischen Ermittlung von Gebäude- und Nutzflächen und folgt einer anderen Flächenlogik.
Nach Auftragsbestätigung ist ein Vor-Ort-Termin in Berlin in der Regel kurzfristig möglich – häufig innerhalb von 2–3 Tagen, je nach Verfügbarkeit.
Mit moderner 3D-Scanner-Technik erfassen wir die Räume schnell und vollständig. Bei typischen Wohnungen dauert der Termin vor Ort häufig nur etwa 30–60 Minuten – abhängig von Größe, Möblierung und Zugang.
Grundriss und WoFlV-Berechnung werden anschließend im Büro ausgearbeitet und in der Regel ca. 2 Werktage nach dem Aufmaß digital übergeben – abhängig von Umfang und Komplexität.
Raumweise Flächenaufstellung nach WoFlV mit Grundfläche, Anrechnungsfaktor und anrechenbarer Wohnfläche.
Aktueller Grundriss auf Basis des Bestandsaufmaßes – übersichtlich aufbereitet und als PDF nutzbar.
PDF-Unterlagen zur Weitergabe; Grundrisse und Bestandspläne sowie DWG/DXF, Prüfungen oder Bestätigungen bei Bedarf optional.
Für typische Wohnungen bieten wir die Kombination aus Vor-Ort-Aufmaß, bemaßtem Grundriss und WoFlV-Auswertung bereits ab 299 € an. Der endgültige Festpreis richtet sich nach Fläche, Geometrie und gewünschtem Leistungsumfang.
Wenn für Finanzierung, Bankunterlagen oder einen anderen Verwendungszweck eine zusätzliche fachliche Bestätigung verlangt wird, kann die Wohnflächenberechnung nach vorheriger Abstimmung durch einen in einer Architektenkammer eingetragenen Architekten geprüft und bestätigt werden.
Die Unterlagen werden so aufbereitet, dass sie je nach Projekt für Verwaltung, Vermarktung, Planung oder Finanzierung weiterverwendet werden können.
Ein reales Projektbeispiel aus unserem Arbeitsablauf: vorhandene Unterlagen prüfen, den tatsächlichen Bestand mit 3D-Scanner neu erfassen, digital auswerten und als übersichtliche Wohnflächenberechnung nach WoFlV dokumentieren.
Die vorhandene Unterlage war schwer lesbar und enthielt keine aktuelle, nachvollziehbare WoFlV-Auswertung. Sie diente uns als Ausgangspunkt für die neue Bestandserfassung.
Mit dem 3D-Scanner wird die Wohnung vollständig digital erfasst. Bei typischen Wohnungen dauert der Vor-Ort-Termin häufig nur etwa 30–60 Minuten – abhängig von Größe, Möblierung und Zugang.
Der interaktive Matterport-Rundgang dokumentiert den räumlichen Bestand und steht als zusätzliche visuelle Grundlage für die anschließende CAD- und WoFlV-Auswertung zur Verfügung.
Geliefert wurde ein bemaßter Grundriss mit Grundflächen, Anrechnungsfaktoren, anrechenbaren Wohnflächen, WoFlV-Legende und – in diesem Projekt – zusätzlichem Prüfvermerk.
Projektbeispiel anonymisiert. Der konkrete Leistungsumfang und eine optionale fachliche Prüfung werden projektbezogen abgestimmt.
Ab 2,00 m lichter Höhe werden Flächen vollständig angerechnet. Zwischen 1,00 m und unter 2,00 m zählen sie zu 50 %, unter 1,00 m zu 0 %.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel zu 25 %, je nach Qualität und Umständen höchstens zu 50 % berücksichtigt. Der angesetzte Faktor wird separat dokumentiert.
Die Unterlagen können grundsätzlich für Objekt- und Finanzierungsunterlagen erstellt werden. Welche Form der Bestätigung oder welcher Nachweis erforderlich ist, sollte vorab mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgestimmt werden. Falls zusätzlich eine fachliche Prüfung, Bestätigung oder ein Stempel verlangt wird, kann dies nach vorheriger Abstimmung durch einen in einer Architektenkammer eingetragenen Architekten ergänzt werden.
Ja, auf Wunsch und nach vorheriger Abstimmung kann die Wohnflächenberechnung durch einen in einer Architektenkammer eingetragenen Architekten geprüft und bestätigt werden.
Nein. Ohne geeignete Unterlagen führen wir ein Vor-Ort-Aufmaß durch und erstellen daraus den aktuellen Grundriss sowie die Wohnflächenberechnung.
Kellerräume und Garagen gehören grundsätzlich nicht zur Wohnfläche nach WoFlV. Wir trennen solche Bereiche in der Dokumentation eindeutig von der anrechenbaren Wohnfläche.
In Berlin ist ein Vor-Ort-Termin nach Auftragsbestätigung in der Regel kurzfristig möglich, häufig innerhalb von 2–3 Tagen. Die genaue Verfügbarkeit hängt von Objekt und Terminlage ab.
Durch die digitale 3D-Erfassung ist das Aufmaß deutlich effizienter als eine rein manuelle Messung. Bei typischen Wohnungen liegt der Vor-Ort-Termin häufig bei etwa 30–60 Minuten, abhängig von Größe, Möblierung, Geometrie und Zugang.
Nach dem Vor-Ort-Aufmaß erfolgt die CAD- und WoFlV-Auswertung. Die fertigen Unterlagen werden in der Regel innerhalb von etwa 2 Werktagen digital übergeben; bei komplexen Objekten stimmen wir die Bearbeitungszeit vorab ab.
Die WoFlV dient der Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche. Die DIN 277 erfasst Gebäude- und Nutzflächen nach einer anderen Systematik. Welche Methode sinnvoll ist, hängt vom Verwendungszweck ab.
Senden Sie uns Ihre Projektanfrage – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.